E-Roller mieten und das moderne Erlebnis des elektrischen Fahrens genießen

Seit Frühjahr 2019 gehören E-Scooter in den meisten Städten zum Straßenbild. Mehrere Firmen bieten bereits Elektrotretroller zum Ausleihen an. Wir bieten ebenso hochwertige sogenannte E-Kick-Scooter zum Verleih an und wollen damit zum einen einen Beitrag zum Umdenken auf ökologische Fahrantriebe vorstellen und Ihnen zum anderen dieses moderne Erlebnis des elektrischen Fahrens anbieten, vor allem, dann, wenn Sie ein solch modernes Gerät vor einem Kauf erst einmal ausprobieren möchten.

Was uns vielleicht von anderen Anbietern unterscheidet ist der erstklassige Service, die hinreichende Einweisung und Information vor der Fahrt und die Preistransparenz, für die das Unternehmen auch in allen anderen Bereichen steht. Hier stellen wir kurz das Ausleihen eines E-Kick-Scooters vor:
 
  • Wie funktioniert so eine Fahrt mit dem Elektrotretroller? Jeder Roller wird vor dem Verleih gewartet, auf Fehler überprüft und voll geladen. Sie bekommen Schutzkleidung, einen Helm und Tips für die Fahrt und Fahrtweg mit auf den Weg. Ebenso sind alle von uns zur Leihe angebotenen E-Roller versichert.
  • Ist so ein Roller schwierig zu fahren? Vor jedem Verleih werden Sie auf technischer Ebene mit dem Roller vertraut gemacht.
  • Wen erreiche ich bei Problemen? Falls Sie ein Problem haben, stehen wir jederzeit unter einer Notfall Nummer zur Verfügung.
  • Kostenpunkt? Jede Ausleihe wird nach Tagen oder einem vereinbarten Festpreis abgerechnet. Eine Grundgebühr oder teure Minutenabrechnungen gibt es nicht.
  • Wie weit kann ich fahren? Zwischen 20 km und 65 km je nach Modell des Elektrotretrollers.
  • Wie werden die E-Scooter geladen? Sie bekommen den Scooter voll geladen und ein Ladekabel, mit dem Sie den Roller überall aufladen können.

Wichtige FAQs zum Thema E-Scooter / Elektromobilität / E-Roller für die Stadt Regensburg

Wo muss ein E-Roller fahren? -> allgemein: Auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder außerorts auch auf Seitenstreifen. Sollte kein Radweg vorhanden sein, dann auf der Fahrbahn. Nicht erlaubt ist das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen! Es gibt jedoch Einschränkungen:
Ist ein Radweg vorhanden, müssen E-Roller den Radweg benutzen. Das gilt auch für nicht-benutzungspflichtige Radwege, also Radwege, die nicht mit einem blauen Schild beschildert sind. In solchen Straßen dürfen nur Radfahrer zwischen Radweg und Fahrbahn wählen, E-Roller müssen auch hier auf dem Radweg bleiben. Beispiele für solche nicht-benutzungspflichte Radwege sind der Hochweg, die Puricellistraße oder die Konrad-Adenauer-Allee.

Was ist, wenn kein Radweg vorhanden ist?
E-Roller dürfen dann nicht auf dem Gehweg fahren, sondern müssen auf der Fahrbahn fahren. Ist ein Radfahrer-Schutzstreifen (gestrichelte Linie auf der Fahrbahn) oder Radfahrstreifen (durgezogenen Linie auf der Fahrbahn) vorhanden, müssen E-Roller auf diesen fahren.

Wie verhalte ich mich auf einem Radweg?
Die E-Roller sind auf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h begrenzt. Viele Radler sind jedoch schneller. E-Roller-Nutzer müssen daher auf dem Radweg immer möglichst weit rechts fahren und dürfen überholende Radfahrer nicht behindern. Deswegen dürfen E-Roller-Fahrer auch nur hintereinander, nicht nebeneinander fahren.

Dürfen E-Roller in den Fußgängerzonen fahren?
Nein, die Zusatzzeichen in der Altstadt „Radfahrer frei“ erlauben nur das Befahren mit Fahrrädern. E-Roller dürfen hier nicht fahren.

Gibt es noch weitere Begrenzungen?
E-Roller sind auch in den Grünanlagenwegen in der Regel tabu. Diese sind entweder mit dem Schild „Fußweg, Radfahrer frei“ oder „für Kraftfahrzeuge gesperrt“ beschildert. Da E-Roller als Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb definiert sind, dürfen diese hier nicht fahren.
Viele Einbahnstraßen sind für Radler im Gegenverkehr freigegeben. Auch hier gilt, dass diese Ausnahme nur für den Radverkehr, nicht jedoch für E-Roller gilt.
Unbedingt zu beachten ist, dass immer nur eine Person auf einem Roller fahren darf. Das Fahren zu zweit ist nicht nur verboten, sondern besonders gefährlich, weil die Bremsen deutlich schwächer dimensioniert sind als bei Fahrrädern.

Was ist mit den sogenannten Wohnverkehrsstraßen, wie z.B. der Gesandtenstraße?
Da diese Straßen als gemeinsame Geh-/Radwege beschildert sind, dürfen E-Roller hier fahren. Dabei sind aber bestehende Einbahnregelungen zu beachten (z.B. Ludwigstraße, Gesandtenstraße, Rote-Hahnen-Gasse usw.).

Was ist während der Fahrt zu beachten?
Wie im Radverkehr sind E-Roller-Fahrer – eigentlich – dazu verpflichtet, beim Abbiegen den Arm in die entsprechende Richtung auszustrecken. Aufgrund der schlechten Lenkstabilität kann das aber zur Eigengefährdung bis hin zu Stürzen führen. Außerdem schaltet sich der Motor ab, sobald der Beschleunigungsmechanismus losgelassen wird. Insofern wird dringend empfohlen, vor einem Richtungswechsel anderen Verkehrsteilnehmern die Absicht zu verdeutlichen, insbes. durch Herstellen von Blickkontakt und Durchführen des Schulterblicks. Mancherorts wird das entsprechende Bein in die Abbiegerichtung ausgestreckt.

Gibt es eine Helmpflicht?
Nein. Wegen vieler Unfälle mit Kopfverletzungen in der Vergangenheit wird jedoch das Tragen eines Helms dringend empfohlen.

Brauche ich einen Führerschein? Ab welchem Alter darf ich E-Roller nutzen?
Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Dennoch müssen die Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln kennen und beherrschen. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?
E-Roller benötigen eine spezielle Haftpflichtversicherung, die durch eine Plakette am Fahrzeug nachgewiesen wird. Es wird daher empfohlen, diese nach einem Unfall abzuschreiben oder zu fotografieren.
Außerdem sollten sie, wenn Sie durch einen E-Roller geschädigt wurden, die Personalien der Person notieren, die den E-Roller gefahren hat. Hintergrund: es ist nicht möglich, den Halter – also z. B. den Vermieter – für den Schadenersatz verantwortlich zu machen. Geschädigte sind darauf angewiesen, der fahrzeugführenden Person ein Verschulden nachzuweisen, weil die sog. Betriebsgefahr bei diesen Elektrokleinstfahrzeugen per Gesetz ausgeschlossen ist.
Beteiligte an einem Unfall sind verpflichtet, Namen und Anschrift anzugeben. Sind sie nicht dazu bereit, sollte man die Polizei zur Unfallstelle rufen.
(Quelle: https://www.regensburg.de/leben/verkehr-u-mobilitaet/elektromobilitaet/e-roller-e-scooter)

Wie schnell dürfen E-Scooter unterwegs sein?
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

Darf mehr als eine Person auf einem E-Scooter fahren?
Nein, es darf nur der Fahrzeuglenker fahren. Das Mitnehmen einer weiteren Person ist nicht erlaubt.

Wie sind die Regeln für Fahren unter Alkoholeinfluss?
Exakt gleich wie für alle Kraftfahrzeuge - es gilt also die 0,5-Promille-Grenze. Wer mit diesem Alkoholwert E-Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille wird daraus eine Straftat. Aber schon ab einem Wert von 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist.
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