Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
IT-Lehner · Stand: 25.10.2026
§ 1. Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Vertragspartner ist Christian Lehner (it.lehner.solutions / IT-Lehner), Amberger Straße 154, 93057 Regensburg, Deutschland, Telefon: 0941 / 70 54 755, E-Mail: info@it-lehner.de (nachfolgend „IT-Lehner“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reparaturaufträge an Smartphones, Tablets, Computern und anderen elektronischen Geräten, Diagnose- und Kostenvoranschlagsaufträge, Fernwartungs- und IT-Serviceleistungen sowie für den Verkauf von Waren über den Onlineshop und in der Werkstatt, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
(3) Verbraucher sind Personen im Sinne des § 13 BGB; Unternehmer sind Personen und Gesellschaften im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen nur eine Vertragsart betreffen, gelten sie ausschließlich für diese Vertragsart.
(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 2. Vertragsschluss und Auftragsumfang
(1) Die Darstellung von Produkten und Reparaturleistungen im Onlineshop stellt grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Durch Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot über die ausgewählten Leistungen oder Waren ab. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt zunächst den Zugang der Bestellung; sie stellt nur dann eine Annahme dar, wenn dies ausdrücklich erklärt wird. Der Vertrag kommt durch eine gesonderte Annahmeerklärung oder durch die einvernehmliche Ausführung des Auftrags zustande.
(2) Bei Aufträgen in der Werkstatt kommt der Vertrag durch entsprechende Einigung über die Leistung zustande. Bei Einsendungen ist der Inhalt der angenommenen Bestellung beziehungsweise der später ausdrücklich vereinbarten Reparatur maßgeblich. Die bloße Einsendung eines Gerätes erweitert einen bestehenden Auftrag nicht.
(3) Vertragsgegenstand ist nur die ausdrücklich vereinbarte Reparatur, Diagnose oder sonstige Leistung. Ein insgesamt fehlerfreies Gerät oder die Behebung nicht beauftragter Defekte ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Für den Erwerb von Waren gelten die jeweiligen Produktbeschreibungen und bestätigten Bestellangaben. Der Kunde kann seine Eingaben vor Absendung der Bestellung mithilfe der vorgesehenen Shopfunktionen kontrollieren und korrigieren.
§ 3. Reparaturpreise, Diagnose und Kostenvoranschläge
(1) Für konkret angebotene Reparaturen gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis. Alle gegenüber Verbrauchern genannten Endpreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; etwaige Versandkosten werden gesondert ausgewiesen oder vor ihrer Vereinbarung mitgeteilt.
(2) Eine vom Kunden ausdrücklich beauftragte Fehlerdiagnose einschließlich Kostenvoranschlag kostet 39,00 € einschließlich Umsatzsteuer. Wird im Anschluss auf Grundlage dieser Diagnose eine kostenpflichtige Reparatur beauftragt und ausgeführt, werden die 39,00 € vollständig auf deren Reparaturpreis angerechnet. Ohne anschließende Reparatur bleibt die vereinbarte Diagnoseleistung vergütungspflichtig.
(3) Die Diagnosepauschale wird nur geschuldet, wenn eine kostenpflichtige Diagnose vorab vereinbart wurde. Kann dagegen eine bereits konkret beauftragte Reparatur aufgrund eines bei der Untersuchung festgestellten weiteren Defekts nicht durchgeführt werden, berechnet IT-Lehner hierfür keine zusätzliche Diagnose- oder Bearbeitungsgebühr. Vereinbarte tatsächliche Auslagen, insbesondere ein erforderlicher Rückversand, können anfallen.
(4) Steht der Aufwand bei Annahme des Geräts noch nicht fest, informiert IT-Lehner den Kunden vor kostenpflichtigen Zusatzarbeiten über den Befund, die vorgeschlagene Maßnahme und ihren Preis. Ein Kostenvoranschlag ist nur insoweit bindend, wie dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte bei wesentlichen Kostenüberschreitungen bleiben unberührt.
§ 4. Weitere Defekte und Änderung des Reparaturauftrags
(1) Werden während Untersuchung oder Reparatur zusätzliche Defekte, Vorschäden oder notwendige Mehrarbeiten festgestellt, dokumentiert IT-Lehner den Befund und informiert den Kunden.
(2) Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Kunden ausgeführt. Der Kunde erhält vorher Informationen zu Art und voraussichtlichen Kosten der Zusatzarbeiten.
(3) Lehnt der Kunde Zusatzarbeiten ab, kann er die ursprünglich vereinbarte Reparatur ausführen lassen, sofern diese technisch möglich und fachgerecht vertretbar ist, oder eine Beendigung des Auftrags nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
(4) Ist eine fachgerechte Ausführung der ursprünglichen Reparatur wegen weiterer Defekte nicht möglich, unterbricht IT-Lehner die Arbeiten und stimmt das weitere Vorgehen mit dem Kunden ab. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden nicht berechnet. Gesetzliche Vergütungsansprüche für bereits vereinbarte und erbrachte Leistungen bleiben unberührt.
§ 5. Wasserschäden und Folgeschäden
(1) Beauftragt der Kunde ausdrücklich eine kostenpflichtige Wasserschadenreinigung, ist Vertragsgegenstand die fachgerechte Durchführung dieser Reinigung, nicht ohne gesonderte Vereinbarung die vollständige Wiederherstellung der Gerätefunktion. Die vereinbarte Vergütung für eine vertragsgemäß durchgeführte Reinigung wird daher auch geschuldet, wenn das Gerät anschließend nicht oder nicht vollständig funktioniert.
(2) Bei Flüssigkeitsschäden können Korrosion, verdeckte Vorschäden und spätere Folgeschäden bestehen oder entstehen, die trotz fachgerechter Reinigung nicht sicher verhindert werden können. IT-Lehner übernimmt keine Garantie für eine dauerhafte Funktionsfähigkeit, soweit eine solche nicht ausdrücklich zugesagt wurde. Für nicht von IT-Lehner verursachte Vorschäden und deren weitere Entwicklung besteht keine Haftung allein aufgrund der Durchführung einer Reinigung. Die gesetzlichen Rechte wegen mangelhafter Reinigung oder von IT-Lehner schuldhaft verursachter Schäden bleiben unberührt.
(3) Wird ein Flüssigkeitsschaden erst bei einer anders beauftragten Reparatur festgestellt, unterbricht IT-Lehner die Arbeit, dokumentiert den Befund und informiert den Kunden über mögliche Alternativen, etwa Abbruch, gesondert zu vergütende Reinigung oder Austausch betroffener Komponenten. Zusatzleistungen werden erst nach ausdrücklicher Freigabe ausgeführt.
§ 6. Datenrettung, Datensicherung und Vertraulichkeit
(1) Der Kunde ist grundsätzlich dafür verantwortlich, vor Übergabe des Geräts eine Datensicherung anzufertigen, soweit der Gerätezustand dies zulässt. IT-Lehner weist bei erkennbarem Bedarf und soweit möglich darauf hin.
(2) Bei reinen Hardware-Reparaturen werden Kundendaten nicht ohne technische Notwendigkeit gelöscht. Wird eine Löschung, Zurücksetzung oder Neuinstallation erforderlich, informiert IT-Lehner den Kunden nach Möglichkeit vorher und stimmt das Vorgehen ab. Gesetzliche Haftungsansprüche bei schuldhaft verursachtem Datenverlust bleiben unberührt.
(3) Bleibt eine Wasserschadenreinigung ohne Funktionserfolg, kann IT-Lehner freiwillig eine zunächst kostenlose Vorprüfung auf Möglichkeiten der Datenrettung anbieten. Diese Vorprüfung begründet weder eine Erfolgsgarantie noch eine Zahlungspflicht. Erscheint eine Datenrettung möglich, erhält der Kunde ein gesondertes Angebot. Kostenpflichtige Rettungsarbeiten erfolgen erst nach dessen Annahme. Bei Ablehnung bleibt die freiwillige Vorprüfung kostenlos.
(4) IT-Lehner verwendet Kundendaten und vorübergehend überlassene Zugangsinformationen nur, soweit dies für den Auftrag erforderlich ist. Für Datenverarbeitung gelten zusätzlich die gesonderten Datenschutzhinweise.
§ 7. Bereits beschädigte Geräte und Reparaturrisiken
(1) IT-Lehner arbeitet fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt. Geräte sollen nach Möglichkeit ohne vermeidbare sichtbare Öffnungsspuren zurückgegeben werden; eine bestimmte optische Beschaffenheit wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Werden bereits bestehende Beschädigungen, unsachgemäße Fremdreparaturen, fehlende Bauteile, beschädigte Steckverbindungen, Verklebungen oder sonstige Auffälligkeiten festgestellt, dokumentiert IT-Lehner diese und informiert den Kunden.
(3) Ist aufgrund eines Vorschadens ein erhöhtes Risiko weiterer Schäden bei der erforderlichen Öffnung oder Reparatur erkennbar, wird der Kunde nach Möglichkeit vorab über das konkrete Risiko informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Eine Zustimmung führt nicht zum Ausschluss der gesetzlichen Haftung für Fehler von IT-Lehner.
§ 8. Ersatzteile und ausgebaute Teile
(1) IT-Lehner bevorzugt Originalersatzteile, soweit verfügbar und für die vereinbarte Reparatur vorgesehen. Je nach Gerät, Verfügbarkeit und Vereinbarung können auch hochwertige kompatible Ersatzteile verwendet werden. Maßgeblich sind die dem Kunden vor Vertragsschluss beziehungsweise bei einer Vertragsänderung mitgeteilten und vereinbarten Eigenschaften.
(2) Eine Bezeichnung als Originalersatzteil erfolgt nur, wenn tatsächlich ein solches Teil verwendet wird. Die Verwendung bestimmter Originalteile oder die Teilnahme an einem Herstellerprogramm stellt keine darüber hinausgehende allgemeine Herstellerautorisierung dar.
(3) Ausgebaute Altteile werden dem Kunden auf Wunsch ausgehändigt, soweit keine gesetzlichen Vorgaben, Sicherheitsgründe oder verbindlichen Rückgabe- beziehungsweise Austauschbedingungen entgegenstehen. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung oder vorgeschriebene Rückgabe.
§ 9. Reparaturdauer und Ersatzteilverfügbarkeit
(1) Reparaturen dauern üblicherweise etwa ein bis drei Werktage nach Eingang des Geräts und bei verfügbaren Ersatzteilen. Diese Angabe ist ein Erfahrungswert und kein verbindlicher Fertigstellungstermin, soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
(2) IT-Lehner informiert den Kunden bei absehbaren Verzögerungen, insbesondere wegen nicht lieferbarer Ersatzteile oder unerwarteter weiterer Schäden.
(3) Ist ein für den Auftrag benötigtes Ersatzteil nicht lieferbar, kann der Kunde den betreffenden Reparaturauftrag ohne Reparatur- oder Bearbeitungskosten beenden. IT-Lehner übernimmt dann die Kosten des Rückversands des eingesandten Geräts. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 10. Einsendung, Rückversand und Transportschäden
(1) Organisiert der Kunde die Einsendung eigenständig, ist er für eine geeignete, sichere Verpackung, die Aufgabe und die Transportkosten verantwortlich. Bei eigenständig beauftragtem Hintransport trägt der Kunde das damit verbundene Transportrisiko, soweit gesetzlich zulässig und keine abweichende Vereinbarung besteht.
(2) Erkennbare Transport- oder Verpackungsschäden bei Eingang kann IT-Lehner dokumentieren und den Kunden informieren.
(3) Den von IT-Lehner organisierten Rückversand übernimmt IT-Lehner in transportsicherer Verpackung und grundsätzlich als versicherte Sendung. IT-Lehner trägt die Verantwortung dafür nach den gesetzlichen Regelungen; der Abschluss einer Transportversicherung beschränkt keine gesetzlichen Ansprüche des Kunden.
(4) Rückversandkosten werden vorab vereinbart oder in den Versandinformationen ausgewiesen, soweit sie nicht bereits im Preis enthalten sind oder von IT-Lehner ausdrücklich übernommen werden. Bei einer Reparatur, die wegen fehlender Ersatzteilverfügbarkeit entsprechend Ziffer 9 Absatz 3 beendet wird, trägt IT-Lehner den Rückversand.
§ 11. Abschlussprüfung, Abnahme und Zahlung
(1) Nach Abschluss der Reparatur prüft IT-Lehner die Gerätefunktionen im technisch und praktisch möglichen Umfang. Sind für weitergehende Tests Entsperrcodes oder Mitwirkungshandlungen erforderlich, wird der Kunde hierüber informiert. Ohne notwendige Freigabe können einzelne Funktionen gegebenenfalls nicht geprüft werden; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
(2) Bei Abholung in der Werkstatt darf der Kunde das Gerät und die reparierte Funktion vor Ort in angemessenem Umfang prüfen. Die Vergütung ist grundsätzlich bei Abnahme fällig, soweit nichts anderes wirksam vereinbart ist.
(3) Bei Einsendereparaturen kann eine Zahlung vor dem vereinbarten Rückversand verlangt werden, wenn dies im Auftrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine solche Zahlung gilt für sich allein weder als Abnahme noch als Verzicht auf Mängelrechte. Die gesetzlichen Regeln über Abnahme, Fälligkeit und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
(4) Andere vereinbarte Zahlungsweisen, einschließlich der Bezahlung nach Reparatur oder bei Abholung, bleiben möglich.
§ 12. Nicht durchführbare Reparaturen
(1) Stellt sich bei einem konkret beauftragten Reparaturauftrag heraus, dass dessen Ausführung wegen eines anderen Defekts technisch nicht möglich oder nach Rücksprache mit dem Kunden wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, informiert IT-Lehner den Kunden und berechnet für die nicht ausgeführte Reparatur keine Reparatur-, Diagnose- oder Bearbeitungsgebühr.
(2) Der Kunde trägt lediglich zuvor vereinbarte tatsächliche Auslagen, insbesondere gegebenenfalls Rückversandkosten. Die Vergütung für gesondert ausdrücklich bestellte und vertragsgemäß ausgeführte eigenständige Leistungen – beispielsweise eine Wasserschadenreinigung oder eine beauftragte Diagnose nach Ziffer 3 – bleibt hiervon unberührt.
(3) Zwingende gesetzliche Rechte und Ansprüche beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
§ 13. Abholung, Annahmeverzug und Aufbewahrung
(1) IT-Lehner informiert den Kunden, sobald das Gerät abgeholt werden kann oder der Auftrag beendet wurde. Zur Abholung bereitgestellte Geräte sollen innerhalb von 30 Kalendertagen nach dieser Mitteilung abgeholt werden.
(2) Nach Ablauf dieser Frist kann IT-Lehner eine schriftliche Erinnerung mit angemessener weiterer Abholfrist versenden. Bei längerer Nichtabholung, regelmäßig nach insgesamt etwa 90 Tagen, kann IT-Lehner die gesetzlich zulässigen weiteren Schritte prüfen und nach den einschlägigen Vorschriften einleiten.
(3) IT-Lehner erhebt keine pauschalen Lagergebühren. Gesetzliche Ansprüche auf Ersatz tatsächlich erforderlicher Mehraufwendungen bei Annahmeverzug bleiben unberührt.
(4) Durch bloßen Zeitablauf geht das Eigentum am Gerät nicht auf IT-Lehner über. Eine Verwertung oder Entsorgung erfolgt nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Berechtigung und unter Einhaltung erforderlicher Hinweise, Fristen und Verfahren.
§ 14. Gesetzliche Mängelrechte und freiwillige Garantien
(1) Für Reparaturleistungen und Waren gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Mängelrechte. Insbesondere sind Rechte wegen mangelhafter Werkleistungen nicht auf eine bestimmte freiwillige Garantiefrist begrenzt.
(2) Freiwillige Garantien durch IT-Lehner werden nur übernommen, wenn sie für die konkrete Leistung oder das Ersatzteil ausdrücklich und mit ihren Bedingungen zugesagt werden. Herstellergarantien oder Lieferantengarantien (zum Beispiel von Apple oder ASWO) gelten ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers und sind nicht automatisch eine eigene freiwillige Garantie von IT-Lehner.
(3) Eine freiwillige Garantie lässt gesetzliche Mängelrechte unberührt. Eine pauschale Verkürzung der gesetzlichen Mängelrechte auf die Garantiefrist eines Herstellers oder Lieferanten erfolgt nicht.
§ 15. Haftung
(1) IT-Lehner haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet IT-Lehner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Für schon vor Auftragsannahme vorhandene Defekte, Feuchtigkeits- und Korrosionsschäden oder Schäden aus unsachgemäßen Fremdreparaturen haftet IT-Lehner nicht allein deshalb, weil ein Reparaturauftrag erteilt oder ein Gerät geöffnet wurde. Für von IT-Lehner selbst verursachte Schäden bleiben die gesetzlichen Haftungsregelungen ausdrücklich bestehen.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, soweit rechtlich zulässig. Gesetzlich zwingende Ansprüche werden nicht beschränkt.
§ 16. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bestimmten außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu. Einzelheiten, Fristen und Rechtsfolgen ergeben sich aus der jeweils einschlägigen gesonderten Widerrufsbelehrung für Waren beziehungsweise Reparatur-/Dienstleistungsverträge. Eine Reparaturbestellung ist nicht mit einem gewöhnlichen Warenkauf gleichzusetzen.
(2) Der Kunde kann vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangen, dass IT-Lehner vorzeitig mit einer beauftragten Reparatur oder sonstigen Dienstleistung beginnt. Eine solche Erklärung wird – soweit rechtlich erforderlich – gesondert und nicht allein durch die Zustimmung zu diesen AGB eingeholt. Bei vollständiger Leistungserbringung kann das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB erlöschen. Allein der Geräteeingang oder Reparaturbeginn bewirkt kein automatisches Erlöschen.
(3) Bei einem wirksamen Widerruf vor vollständiger Leistungserbringung richtet sich eine etwaige Pflicht zu Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen nach § 357a BGB. Eine Zahlungspflicht besteht nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Die gesetzlichen Regeln zur Rückabwicklung und zu Versandkosten bleiben unberührt.
(4) Bei einem direkt in der Werkstatt geschlossenen Vertrag besteht nicht allein wegen des Vertragsschlusses ein gesetzliches Fernabsatzwiderrufsrecht; andere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(5) Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt IT-Lehner im Onlineshop eine elektronische Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB zur Verfügung. Andere gesetzlich zulässige Wege zur Widerrufserklärung bleiben bestehen.
§ 17. Warenverkauf und Eigentumsvorbehalt
(1) Bei selbstständigen Warenkäufen gelten die im jeweiligen Angebot genannten Eigenschaften, Preise, Liefer- und Versandbedingungen. Liefertermine sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Lieferverzug, Gefahrtragung und Verbraucherrechten bleiben unberührt.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung der betreffenden Kaufpreisforderung bleibt gelieferte Ware Eigentum von IT-Lehner, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht als Eigentumsübergang für lediglich zur Reparatur überlassene Kundengeräte.
(3) Für Warenkäufe gelten die gesetzlichen Mängelrechte und gegebenenfalls die gesonderte Widerrufsbelehrung für Waren.
§ 18. Fernwartung und sonstige IT-Serviceleistungen
(1) IT-Lehner kann nach gesonderter Vereinbarung Fernwartung und weitere IT-Serviceleistungen anbieten. Der vereinbarte Leistungsumfang und die Vergütung werden vor Beginn abgestimmt. Die Bereitstellung oder der kostenlose Download einer Fernwartungssoftware bedeutet nicht, dass die Dienstleistung von IT-Lehner kostenlos ist.
(2) Der Kunde stellt die für eine Fernwartung erforderliche Internetverbindung, Gerätezugänge und Freigaben bereit. Der Zugriff erfolgt nur nach entsprechender Autorisierung durch den Kunden. Nicht jede Störung kann aus der Ferne behoben werden. Soweit ein bestimmter Erfolg nicht ausdrücklich vereinbart wird, richtet sich die geschuldete Tätigkeit nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die Regelungen zur Datensicherung, Vertraulichkeit, Haftung und zum Widerruf gelten entsprechend, soweit sie auf die vereinbarte Leistung anwendbar sind.
§ 19. Verbraucherstreitbeilegung und Schlussbestimmungen
(1) IT-Lehner ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand und das anwendbare Recht. Für Verträge mit Unternehmern kann eine gesonderte wirksame Gerichtsstandsvereinbarung getroffen werden.
(3) Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
0941 / 70 54 755 